Hausordnung
Für unsere Standorte
in Düsseldorf und Krefeld
1. Rauchverbot / Brandgefahr
Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.
2. Benutzung von Transporthilfen
Beim Einsatz von Transporthilfen sind die Gebrauchsanweisungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus dem Aushang bzw. sind bei den Mitarbeitern der Lagergut GmbH zu erfragen.
3. Anschluss von elektrischen Geräten
In dem Lagerraum dürfen keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis der Lagergut GmbH einzuholen. Elektrische Geräte dürfen während Ihrer Abwesenheit nicht betrieben werden.
4. Nutzung des Lagerraums
Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet.
- Der Lagereinraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren zu nutzen.
- Gefährliche oder verderbliche Güter, insbesondere brennbare, entzündliche oder umweltschädigende Substanzen dürfen nicht gelagert werden.
Wegen Brandgefahr ist es verboten:
- Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um- und aufzufüllen,
- leere Kraftstoff- und Ölbehälter zu lagern,
- Putzlappen und Putzwolle aufzubewahren,
- Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, einzulagern.
Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr sind zu befolgen.
Der Lagerraum muss stets gut abgeschlossenen sein. Sie sind als Einziger für das ordnungsgemäße Abschließen Ihrer Lagereinheit verantwortlich. Dies hat mit einem Vorhängeschloss zu erfolgen.
5. Abfall / Abfallbeseitigung
Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen und dieser sauber zu halten. Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums sind Sie selbst zuständig. Bei einer Kündigung kontrolliert der Mitarbeiter der Lagergut GmbH den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit. Das Entfernen und der Transport von Abfall aus Ihrem angemieteten Lagerraum durch das Personal der Lagergut GmbH geht zu Ihren Lasten.Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb der Anlage und des Außengeländes zurückzulassen.
6. Aufenthalt in der Gesamtanlage
Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände.
7. Beschädigung / Belästigung
Sie dürfen weder Ihren Lagerraum, noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, bzw. innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände Dritte belästigen oder ihnen Schaden zufügen. Falls es doch zu Beschädigungen kommt, sind diese unverzüglich mitzuteilen.
8. Verhalten im Brandfall
Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder eine Ansage umgehend zu verlassen.