Aktenvernichtung nach BDSG
in Düsseldorf und Krefeld

Vertrauliche Akten sicher entsorgen? Vertrauen Sie uns.

Prozesssicherheit, Datenschutz und die Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – eine rechtssichere und datenschutzkonforme Aktenvernichtung bindet wertvolle Ressourcen in Ihrem Unternehmen, die Sie anderweitig besser nutzen können. Soll heißen: Wir übernehmen das für Sie.

Wir bieten Ihnen eine Aktenvernichtung nach DIN 66399 für Ihre streng vertraulichen Unterlagen und informieren Sie bezüglich der verschiedenen Sicherheitsstufen sowie über die damit verbundenen verschiedenen Möglichkeiten der Aktenvernichtung. Ob ganze Akten, Dokumente, Filme, CDs, DVDs, Disketten, USB-Sticks oder Speicherkarten und Festplatten: Wir bieten für jedes Medium eine fachgerechte Entsorgung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Von der Bereitstellung der Sicherheitsbehälter für Aktenordner und Datenträger über den Transport in gesicherten Spezialfahrzeugen bis hin zur gesetzeskonformen Vernichtung des Materials kümmern wir uns darum, dass Ihre ausrangierten Daten nicht mehr zu reproduzieren sind. Schließlich erhalten Sie über alle vernichteten Dokumente und Datenträger von uns ein Vernichtungszertifikat, das die Entsorgung Ihrer Unterlagen rechtssicher und datenschutzkonform bestätigt.

Sichere Aktenvernichtung in vier Schritten.

Anrufen

Fragen Sie nach einem individuellen Angebot für die gewünschte Dienstleistung unter Tel.: 0211-9083908 oder 02151-6546666.

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Lagergut Taxi bestellen

Zum vereinbarten Termin kommen wir mit unserem Lagergut Taxi, holen die vertraulichen Informationen ab und vernichten diese noch am selben Tag in unserer Anlage.

Zertifikat erhalten

Für jede Dienstleistung erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein Vernichtungszertifikat. Das gesamte vernichtete Papier wird zudem wiederverwertet.

Ab welchem Jahr kann man Akten vernichten?

Wir haben die Fristen auf dem Schirm.

Für Akten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Grundsätzlich gilt: Zu führende Bücher wie Geschäftsbücher, Inventare und Bilanzen – egal ob digital oder auf Papier – müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Sämtliche Handels- und Geschäftskorrespondenz nur sechs Jahre. Kalender, Arbeits- und Fahrberichte, Halbjahresbilanzen und Angebote hingegen sind nicht aufbewahrungspflichtig. Wichtig zu beachten: Alle Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Achtung: Quittungen auf Thermopapier (beispielsweise Tankrechnungen) werden mit der Zeit unlesbar. Sofern sie für steuerliche Zwecke notwendig sind, müssen die Originale kopiert und zusammen mit der Kopie aufbewahrt werden. Ihr Vorteil bei Lagergut: Wir haben die Fristen auf dem Schirm und melden uns auf Wunsch bei Ihnen, sobald weitere Akten vernichtet werden können. Ein Service, mit dem Sie einfach auf der sicheren Seite sind.

Was muss bei einer Aktenvernichtung beachtet werden?

Vernichtung nach allen Regeln der DSGVO.

Nicht nur die richtige Aufbewahrung ist in Bezug auf den Datenschutz ein sensibles Thema, sondern auch das richtige Löschen. Hier gibt es – vor allem bei personenbezogenen Daten – ebenfalls klare Richtlinien, wie nicht mehr benötigte Dokumente DSVGO konform vernichtet werden müssen. Hier gelten die Sicherheitsstufen nach DIN 66399. Diese regeln, wie klein die Datenträger – insbesondere Akten – zerkleinert werden müssen, bis man sie rechtlich sicher entsorgen darf. Die Sicherheitsstufe regelt also die Mindestgröße der Partikel nach der Vernichtung, die ein Büro-Schredder bzw. Aktenvernichter erreichen muss. Sie unterscheiden sich je nachdem, um was für Daten es sich handelt – von allgemeinen Daten mit der Stufe 1 bis hin zu Hochsicherheitsdaten der Stufe 7. Wenn Akten personenbezogene Daten enthalten, müssen sie in der Regel mindestens unter Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden. Das betrifft beispielsweise Bewerbungsunterlagen. Bei hochsensiblen Daten wie Patientendaten oder Kanzleiakten trifft sogar die Sicherheitsstufe 4 zu. Was die Vernichtung personenbezogener Daten auf digitalen Datenträgern betrifft, so geben auch hier die Anforderungen der DIN 66399 Auskunft, da sie neben Papier auch alle anderen gängigen Typen von Datenträgern wie Festplatten, Flashspeicher, CDs und DVDs etc. berücksichtigt.

Der einfachste Weg jedoch: Sie geben uns Ihre Akten, und wir vernichten alles DSGVO konform. So brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern.

Sie möchten mehr über die datenschutzkonforme richtige Aktenvernichtung wissen? Sprechen Sie uns einfach an.

Aktenvernichtung nach höchster Sicherheitsstufe

Ein Wort zur Sicherheit: unser Wort.

An unseren Standorten in Düsseldorf und Krefeld stellen wir die Vernichtung Ihrer Akten und Datenträger gemäß DIN 66399 sicher. Diese Norm definiert seit 2012 den Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten und deren datenschutzkonforme und sichere Vernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die DIN 66399 spezifiziert drei Schutzklassen: für interne Daten (Klasse 1), für vertrauliche Daten (Klasse 2) und für besonders geheime Daten (Klasse 3). Zu welcher Klasse Ihre Dokumente auch gehören, wir gewährleisten eine Vernichtung nach höchsten Sicherheitsmaßstäben, die eine erneute Reproduktion dieser Daten zu 100 % ausschließt.

Darüber hinaus bieten wir auch logistische Komplettlösungen inklusive Personaleinsatz – von der Archiv-Räumung über den Transport zu unserer Anlage bis hin zur Vernichtung Ihrer Dokumente. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Handschlüssel

Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung auf einen Blick

Wir vernichten ohne Sicherheitslücken …

  • … Papierstapel
  • … Aktenordner
  • … Schnellhefter
  • … Archivierungsboxen aus Pappe
  • … Mappen von Hängeregistern mit Metallbügeln
  • … Schreibblöcke, Kassenbücher etc.
  • … EDV-Listen
  • … Datenträger (Festplatten, USB Sticks, Disketten, CDs, DVDs etc.)

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.

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