Wie lagere ich Dokumente aus Thermopapier?
Sie möchten Thermopapier Dokumente sicher lagern? Gebongt!
Die Aufbewahrungspflicht von Belegen und Quittungspapier stellt für die Archivierung von Thermodruckpapier – also beispielsweise Kassenbons aus dem Baumarkt – eine besondere Herausforderung dar. Denn Thermodrucker nutzen keine Tinte oder Toner, sondern brennen die Schrift direkt in das Papier ein. Problem: Durch Umwelteinflüsse und falsche Lagerbedingungen verblasst die Schrift sehr schnell, bis nach einer Zeit lediglich ein weißer Papierstreifen übrig bleibt. Die gute Nachricht: Wir sind darauf vorbereitet und archivieren Ihre Thermopapier-Belege so, dass sie auch nach mehreren Jahren noch lesbar sind, denn wir:
- lagern Ihre Thermobelege kühl und trocken
- vermeiden Licht- und Hitzeeinwirkungen
- nutzen Hüllen aus Papier oder Plastik ohne Weichmacher
Aber auch Sie können etwas für eine längere Haltbarkeit Ihrer Thermobelege tun:
- Lassen Sie die neuen Thermorollen bis zum Einsatz in der Originalverpackung.
- Vermeiden Sie Beschädigungen der Rollen durch Kratzer, Stöße oder Verformung.
- Halten Sie den Aufbewahrungszeitraum in Ihrem Lager so kurz wie möglich.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.
Wie lange soll ich Akten lagern?
Wir kennen die
gesetzlichen Anforderungen.
Kurz: Wir kennen uns aus.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Geschäfts-unterlagen für eine gewisse Zeit aufzubewahren. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten unter anderem für Abrechnungs-unterlagen, Steuerunterlagen und Dokumente, die die Buchhaltung und das Personalmanagement betreffen. Die Fristen reichen hierfür zwischen sechs und zehn Jahren. Während beispielsweise empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen, Patente, Mahnvorgänge, Mahnbescheide und Mietunterlagen sechs Jahre aufgehoben werden müssen, sind Abrechnungsunterlagen, Anlagenvermögensbücher- und Karteien, Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sogar 10 Jahre aufzubewahren.
Welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen, erfahren Sie im Handelsgesetzbuch (HGB) unter §257.
Am einfachsten ist es allerdings: Sie fragen einfach uns.
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