Die Dauer, für die ein Vermieter Ihre Sachen einlagern beziehungsweise aufbewahren muss, variiert je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes oder Bundeslandes, in dem das Mietverhältnis besteht. Auch die spezifischen Bestimmungen Ihres Mietvertrags spielen eine Rolle, sofern das dort geregelt ist. So ist sichergestellt, dass die Rechte des Mieters gewahrt werden. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige Richtlinien zu beachten, auf die wir in diesem Artikel eingehen wollen.
Es kommt auf verschiedene Faktoren an, wie zum Beispiel:
• Art und Umfang der Sachen:
Sperrige oder wertvolle Gegenstände müssen länger aufbewahrt werden als kleine oder minderwertige Gegenstände.
• Verfügbarkeit von Lagerraum:
Wenn der Vermieter genügend Platz im Keller oder in einem anderen Lagerraum hat, kann er die Sachen länger aufbewahren.
• Vereinbarung mit dem Mieter:
Im Mietvertrag kann eine Frist für die Aufbewahrung der Sachen festgelegt sein.
Als Faustregel gilt:
• Mindestens zwei Monate: Der Vermieter sollte die Sachen mindestens zwei Monate aufbewahren. In dieser Zeit sollte er den Mieter schriftlich auffordern, seine Sachen abzuholen.
• Drei bis sechs Monate: Bei sperrigen oder wertvollen Gegenständen kann es angemessen sein, sie bis zu drei oder sechs Monate aufzubewahren.
Nach Ablauf der Frist:
• Verwertung der Sachen: Wenn der Mieter die Sachen nach Ablauf der Frist nicht abholt, kann der Vermieter sie verwerten. Dies kann durch Verkauf, Versteigerung oder Entsorgung erfolgen.
• Vorgehen bei der Verwertung: Der Vermieter muss den Mieter über die Verwertung der Sachen informieren und ihm den Erlös abzüglich der Lagerkosten zukommen lassen.
Wichtig bei der Aufbewahrung und Verwertung der Gegenstände!
• Dokumentation:
Der Vermieter sollte alle Schritte im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Verwertung der Sachen dokumentieren. Dies kann ihm bei späteren Rechtsstreitigkeiten helfen.
• Rechtsberatung:
Wenn der Vermieter sich unsicher ist, wie er mit den zurückgelassenen Sachen verfahren soll, sollte er sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.