Das Lagern von Möbeln in Containern ist eine praktische und effiziente Methode, um sicherzustellen, dass Ihre Möbel sicher aufbewahrt werden, insbesondere wenn Sie vorübergehend keinen Platz für sie haben oder während eines Umzugs. Lagercontainer sind in verschiedenen Größen erhältlich, sodass sie sich für Möbel aller Art eignen. Sie bieten einen sicheren und trockenen Ort für die Aufbewahrung von Möbeln, auch für längere Zeiträume.
Die Vorteile der Lagerung von Möbeln in Containern sind:
• Sicherheit:
Container sind aus Stahl gefertigt und bieten daher einen guten Schutz vor Beschädigungen, Diebstahl und Vandalismus.
• Trockenheit:
Behälter sind luftdicht verschließbar, wodurch die Möbel vor Feuchtigkeit geschützt sind.
• Kostengünstig:
Die Lagerung von Möbeln in Containern ist in der Regel günstiger als die Lagerung in einem Möbellager.
Vor der Lagerung von Möbeln in Containern sollten folgende Punkte beachtet werden:
• Vorbereitung:
Die Möbel sollten sorgfältig verpackt werden, um sie vor Beschädigungen zu schützen.
• Größe des Containers:
Die Möbel sollten vor der Lagerung in den Container passen.
• Versicherung:
Die Möbel sollten vor der Lagerung versichert werden.
Die Kosten für die Lagerung von Möbeln in Containern richten sich nach der Größe des Containers und der Dauer der Lagerung. In der Regel liegen die Kosten zwischen 30 und 50 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Wenn Sie Möbel im Container lagern möchten, sollten Sie sich an ein Unternehmen wenden, das sich auf die Lagerung von Möbeln in Containern spezialisiert hat. Diese Unternehmen bieten in der Regel auch den Service der Verpackung und Beladung der Möbel an.
Sind Lagercontainer genehmigungspflichtig?
In der Regel sind Lagercontainer genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes. In der Regel gelten Lagercontainer als bauliche Anlage und sind daher genehmigungspflichtig, wenn sie länger als 3 Monate auf einem Grundstück aufgestellt werden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. So sind Lagercontainer, die nur vorübergehend aufgestellt werden, wie zum Beispiel für ein Bauvorhaben, in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Auch Lagercontainer, die als Behelfsbauten oder untergeordnete Gebäude eingestuft werden, können von der Genehmigungspflicht befreit sein.
Die Entscheidung, ob ein Lagercontainer genehmigungspflichtig ist, trifft das zuständige Bauordnungsamt. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Bauantrag gestellt werden. Der Bauantrag muss neben den allgemeinen Angaben zum Grundstück und zum Container auch Angaben zum Verwendungszweck, zur Größe und zur Lage des Containers enthalten.
Die Kosten für eine Baugenehmigung für einen Lagercontainer liegen in der Regel zwischen 100 und 1.000 Euro. Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bundesland und der Größe des Containers.
Wenn Sie einen Lagercontainer aufstellen möchten, sollten Sie sich daher vor der Einrichtung an das zuständige Bauordnungsamt wenden, um sich über die Genehmigungspflicht zu informieren.