Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder eine Ansage umgehend zu verlassen.
Beim Einsatz von Transporthilfen sind die Gebrauchsanweisungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus dem Aushang bzw. sind bei den Mitarbeitern der Lagergut GmbH zu erfragen.
In dem Lagerraum dürfen keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis der Lagergut GmbH einzuholen. Elektrische Geräte dürfen während Ihrer Abwesenheit nicht betrieben werden.
Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet.
Wegen Brandgefahr ist es verboten:
Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr sind zu befolgen.
Der Lagerraum muss stets gut abgeschlossenen sein. Sie sind als Einziger für das ordnungsgemäße Abschließen Ihrer Lagereinheit verantwortlich. Dies hat mit einem Vorhängeschloss zu erfolgen.
Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen und dieser sauber zu halten. Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums sind Sie selbst zuständig. Bei einer Kündigung kontrolliert der Mitarbeiter der Lagergut GmbH den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit. Das Entfernen und der Transport von Abfall aus Ihrem angemieteten Lagerraum durch das Personal der Lagergut GmbH geht zu Ihren Lasten.Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb der Anlage und des Außengeländes zurückzulassen.
Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände.
Sie dürfen weder Ihren Lagerraum, noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, bzw. innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände Dritte belästigen oder ihnen Schaden zufügen. Falls es doch zu Beschädigungen kommt, sind diese unverzüglich mitzuteilen.
Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder eine Ansage umgehend zu verlassen.